Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DEWE MEDIEN GmbH
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen primär die Bereiche, Film- Video- und Funkproduktion.
1.1. Gültigkeit
Eine Abweichung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
1.2. Änderungen und aktueller Stand
Die AGB können ohne besondere Bekanntgabe überarbeitet und geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet sich vor Auftragserteilung zu informieren und die AGB zu lesen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande und gilt als abgeschlossen, wenn der Anbieter eine Bestellung durch eine Auftragsbestätigung schriftlich, per Fax oder Email bestätigt, oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung durch die Fa. DEWE MEDIEN begonnen wurde.
3. Datenschutz
Im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages, werden die nötigen Daten des Kunden zur Rechnungslegung gespeichert, geändert und/oder gelöscht und bei Notwendigkeit an Dritte übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden.
4.0. Preise und Zahlung
Sofern nicht anders (schriftlich) vereinbart, gelten die im Angebot oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, ist die Firma DEWE MEDIEN berechtigt, die Preise anzupassen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, sowie sonstige gesetzliche Steuern und Gebühren werden zusätzlich verrechnet.
4.1.1.1. Zahlungen
sind mit Rechnungserhalt und laut ausgewiesenem Fälligkeitsdatum und Zahlungsbetrag fällig. Der Abzug von Skontobeträgen ist nur erlaubt, wenn dies auf der Rechnung angeführt ist. Laufende Leistungen und Gebühren werden quartalsmäßig oder jährlich verrechnet, sofern nicht anders (schriftlich) vereinbart. Kündigungen können nur zum Quartalsende und mit einmonatiger Kündigungsfrist schriftlich erfolgen, damit ist die kürzeste Vertragslaufzeit 3 Monate. Eine Rückerstattung oder Stornierung verrechneter Beträge bei vorzeitiger Kündigung eines Jahresvertrages ist nicht möglich.
4.1.1.2. Zahlungsmodalitäten
Akzeptiert wird die Banküberweisung. Zahlungen mittels Kreditkarten, Wechsel oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
Zahlungen mit schuldenbefreiender Wirkung haben ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
4.1.1.3. Anzahlung
Bei umfangreichen Projekten bedarf es einer Anzahlung, damit mit dem Auftrag begonnen werden kann. Diese Anzahlung richtet sich nach dem Umfang des Projektes und wird schriftlich festgelegt (üblicherweise 40%). Nach Fertigstellung des jeweiligen Projektes wird das Ergebnis dem Kunden vorgelegt. Nach Abnahme der Arbeiten durch den Kunden, kann eine Freigabe erst nach endgültiger Bezahlung erfolgen.
4.2.1.1 Verzug von Materialstellung / Abnahmeverzug
Der Kunde wird sofort nach Fertigstellung seines Projektes informiert und zur Abnahme desselben aufgefordert. Die Frist zur Abnahme beträgt 14 Tage ab Erhalt des Schreibens der Firma DEWE MEDIEN. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, gilt das Projekt automatisch als abgenommen und eine sofortige Restzahlung hat zu erfolgen. Weiteres kann ein Arbeitsbeginn erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen für das Projekt bei der Firma DEWE MEDIEN eingelangt sind. Sämtliche Materialien müssen in einem geeigneten Format und in entsprechender Qualität vorliegen. Sollten die für die Arbeiten nötigen Unterlagen nicht in einem akzeptablen Zeitraum gestellt werden, wird einem anderen Projekt der Vorzug gegeben. Aus diesen Verzögerungen sind kein Vertragsrücktritt und keine Haftung der Fa. DEWE MEDIEN abzuleiten. Sollten für die endgültige Fertigstellung bestimmte Unterlagen fehlen, ist der Auftraggeber verpflichtet die Unterlagen binnen 14 Tagen nachzuliefern, widrigenfalls die Restsumme fakturiert und zur Zahlung fällig wird.
4.2.1.2. Vertragsrücktritt
Tritt der Kunde ganz vom Vertrag zurück oder nimmt der Kunde die Ware/erbrachte Dienstleistung nicht/teilweise nicht an, gerät er in Abnahmeverzug. In diesem Fall ist die Firma DEWE MEDIEN als Anbieter berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadenersatz kann die Firma DEWE MEDIEN mind. 50% bis zu 100% des vereinbarten, der Bestellung bzw. des Auftrages zugrundeliegenden Verkaufspreises zu verlangen, je nach entstandenem Aufwand.
4.2.1.3. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung sofort nach Erhalt oder Einsichtnahme auf Mängel oder Fehler zu untersuchen. Etwaige Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach Erhalt der Ware/Dienstleistung schriftlich, per Fax oder Email anzuzeigen (Mängelrüge). Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von DEWE MEDIEN entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen oder Reparaturen ohne ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung seitens der Firma DEWE MEDIEN von Dritten oder dem Kunden selbst vorgenommen wurden.
4.3. Rechnungseinwände
Einwände gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich zu erheben. Mit unbeeinspruchtem Ablauf dieser Frist, erkennt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung an.
4.4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird der Kunde zweimal schriftlich gemahnt, danach wird die Angelegenheit ohne weiteren Hinweis dem Rechtsanwalt oder Inkassobüro übergeben. Bankübliche Verzugszinsen und entstandene Rechtsanwaltskosten werden zusätzlich verrechnet. Zahlungen werden jeweils der ältesten Forderung Betrag inkl. eventuell angefallener Zinsen und Mahngebühren angerechnet. Laufende Leistungen werden ab Übergabe der Forderung an den Anwalt/Inkassobüro bis zur kompletten Bezahlung aller offenen Forderungen ausgesetzt. Die Fa. DEWE MEDIEN übernimmt dafür und für daraus folgende Schäden keine Haftung.
4.5. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Mit Abnahme eines Projektes durch den Kunden und erfolgter Bezahlung wird der Auftrag als abgeschlossen angesehen. Weiterführende Arbeiten und Betreuung werden nach dem jeweils aktuellen Stundensatz verrechnet.
5. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fa. DEWE MEDIEN GmbH.
Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
Datum der Auftragsbestätigung
Datum der Erfüllung aller Vertragspartner obliegender technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen
Zurverfügungstellung aller für die Auftragsabwicklung notwendigen Unterlagen und Materialien
Datum, an dem die Fa. DEWE MEDIEN die vereinbarte Anzahlung entweder für Ware oder Dienstleistung erhält.
5.1. Lieferverzug
Sollte die Fa. DEWE MEDIEN, aus welchem Grund auch immer, mehr als 14 Tage in Lieferverzug geraten, muss der Kunde eine Nachfrist setzen, die mindestens weitere 14 Tage beträgt. Erst nach ergebnislosem Verstreichen dieser Frist, ist der Kunde berechtigt, Rechte geltend zu machen. Dies betrifft nur Projekte im Bereich Produktion mit vereinbartem Liefertermin. Termine für Hard- und Softwarelieferungen hängen von den entsprechenden Herstellern und Lieferanten ab. Liefertermine können daher von uns nur unverbindlich weitergegeben werden.
5.2. Nutzungs- und Urheberrechte
Bei allen Produktionen erhält der Kunde das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anwendung. ( z.B. Webdesign und Seitenerstellung für die Homepage des Kunden, Filmproduktion für Firmeninformation auf CD-ROM für die Fa. des Kunden, Prospekte, etc.). Eine weiterführende Nutzung der erbrachten Leistungen (z.B. die Verwendung des Weblayouts für Printmedien oder auf anderen Webadressen, u.ä.) ist nicht erlaubt, bzw. berechtigt die Fa. DEWE MEDIEN zur Verrechnung von zusätzlichen Lizenzgebühren. Dies gilt sowohl für das generelle Layout und den entsprechenden Aufbau der Inhalte, als auch für alle Einzelkomponenten (Grafiken, bearbeitete Bilder, Audio, Video, Animationen und Ähnliches). In sich abgeschlossene Produktionen (Webdesign, Filmproduktion,
Multimediaproduktion, etc.) stellen Gesamtwerke dar, welches ohne entsprechende Vereinbarungen nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen. Änderungen durch Dritte an den Werken dürfen das Gesamterscheinungsbild der Produktion nicht beeinträchtigen. Das Urheberrecht bleibt davon unberührt, ebenso muss der Copyrighthinweis erhalten bleiben.
6. Rücktritt
Die Firma DEWE MEDIEN ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Leistungen sofort einzustellen wenn:
Begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und dieser auf Begehren der Firma DEWE MEDIEN weder die vereinbarte Vorauszahlung noch vor Lieferung/Erbringung der Dienstleistung eine taugliche Sicherheit erbringt.
Der Vertragspartner die Dienste der Firma DEWE MEDIEN zur Übertragung von Obszönitäten, Drohungen, Belästigungen oder Schädigung benützt oder gegen geltende Gesetzte verstößt. Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses (aus welchem Grund auch immer) – die Fa. DEWE MEDIEN zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Daher ist die Fa. DEWE MEDIEN in diesem Fall berechtigt, gespeicherte Inhaltsdaten zu löschen. Der rechtzeitige Abruf solcher Daten bei Vertragsbeendigung liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keine Ansprüche der Firma DEWE MEDIEN gegenüber ableiten.
7. Haftung
Die Firma DEWE MEDIEN haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Fa. DEWE MEDIEN sind ausgeschlossen. Die Firma DEWE MEDIEN haftet nicht für Schäden, die auf Grund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossenen Geräte verursacht worden sind.
8. Gerätemiete
Im Falle einer Gerätemiete sind vom Kunden entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen, bzw. wird von DEWE MEDIEN eine Versicherung abgeschlossen und dem Kunden weiterberechnet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Versicherungsschutz ausschließlich der Kunde zuständig ist. Schäden werden dem Mieter in der Höhe der Reparaturkosten, bzw. bei nötigem Neukauf der Neuwert angelastet.
Sonstige Bestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Stuttgart.
Die Firma DEWE MEDIEN ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Dies muss dem Kunden gegenüber nicht gesondert ausgewiesen werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform der Firma DEWE MEDIEN umgehend bekannt zu geben.
Gibt der Kunde diese Daten nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Firma DEWE MEDIEN als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift erfolgen. Aus einer nicht mitgeteilten Änderung der Firmendaten können keine Ansprüche gestellt werden, die eine Nichterfüllung des Vertrages oder eine Nichtbezahlung des vereinbarten Betrages bedingt. Die neue Firmenform oder die Firma unter der neuen Adresse übernimmt automatisch die Rechtsnachfolge.